Sozialer Mietwohnungsbau KfW-Förderung IB.SH-Förderung
Foto: Familie im Zuhause angekommen – Baufinanzierung für sozialen Mietwohnungsbau: Mit KfW-Förderung & IB.SH-Förderung sicher finanzieren
Bildheadline: "Sozialer Mietwohnungsbau: Nachhaltig & lebenswert" – Foto: Familie zieht ins neue Zuhause ein

Sozialer Mietwohnungsbau & Wohnraumförderung

Sozialer Mietwohnungsbau: KfW- & IB.SH-Wohnraumförderung sicher kombinieren. Realisieren Sie Ihr Projekt in Schleswig-Holstein mit unseren Experten.

Die Förderung des Mietwohnungsbaus ist für Investoren, Kommunen und Wohnungsunternehmen, die bezahlbaren Mietwohnraum schaffen wollen, von entscheidender Bedeutung. Besonders wichtig sind dabei die Förderung der KfW auf Bundesebene und die Förderung der IB.SH in Schleswig-Holstein, vor allem, wenn es um den sozialen Mietwohnungsbau geht.

Kombination aus KfW- und IB.SH-Mitteln

Die KfW bietet für ganz Deutschland Programme wie KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) oder das Effizienzhaus-Förderdarlehen, die auch von Vermietern und Projektentwicklern genutzt werden können. Diese zinsgünstigen Kredite sind an energetische Vorgaben gebunden.

In Schleswig-Holstein ergänzt die IB.SH diese Förderung durch spezielle Programme für den Mietwohnungsbau, die insbesondere auf die soziale Wohnraumförderung ausgerichtet sind.

So werden Projekte mit zinsverbilligten Darlehen plus Zuschüssen gefördert – der Zuschuss kann bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.
Der Anteil der förderfähigen Kosten, der mit IB.SH-Mitteln abgedeckt werden kann, liegt oftmals bei bis zu 90 %.

Der Schwerpunkt liegt auf Mietwohnungen, die einer Mietpreisbindung unterliegen und für Haushalte mit geringem Einkommen vorgesehen sind, beispielsweise Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung.

In der Förderperiode 2023–2026 stellt das Land Schleswig-Holstein für den sozialen Wohnungsbau mehr als 1,6 Milliarden Euro bereit.

Wichtig bei der Antragstellung: Die Förderung muss vor Baubeginn bzw. vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden und setzt oftmals ein Erstgespräch mit der IB.SH in einer ARGE voraus.

Zudem spielt die Einhaltung energetischer Anforderungen (Effizienzhausstandards) eine große Rolle.

Durch die Kombination aus KfW-Förderung, IB.SH-Förderung und sozialer Ausrichtung lassen sich Mietwohnungsbauprojekte ökonomisch und gemeinwohlorientiert realisieren – eine Chance für Investoren, Kommunen und die Menschen in Schleswig-Holstein.

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