Anschlussfinanzierung – Baufinanzierung verlängern & Zinsen neu sichern
Anschlussfinanzierung, Forwarddarlehen oder Prolongation? Unsere Finanzierungsvermittlung bietet Ihnen fundierte Beratung und individuelle Lösungen für Ihre Anschlussfinanzierung.
Zinsrisiken minimieren durch vorausschauende, langfristige Planung
Anschlussfinanzierung wird relevant, wenn die Zinsbindung Ihrer Baufinanzierung ausläuft oder Sie aktiv bessere Konditionen nutzen möchten. Idealerweise prüfen Sie Ihre Möglichkeiten 12–36 Monate vor Ablauf der Zinsbindung, um sich attraktive Zinsen zu sichern und Ihre monatliche Rate langfristig zu optimieren.
Mehr als nur Prolongation: Flexibilität und Zinsvorteile durch Bankenvergleich
Neben der klassischen Prolongation – dem Standard-Angebot zur Vertragsverlängerung Ihrer bisherigen Bank – besteht die Möglichkeit eines Bankwechsels im Rahmen einer echten Anschlussfinanzierung. Dadurch lassen sich häufig bessere Zinssätze oder flexiblere Vertragsbedingungen erzielen.
Eine weitere Variante ist das Forwarddarlehen, mit dem Sie sich heutige Zinsen schon Jahre vor Ablauf Ihrer aktuellen Finanzierung sichern können. Beide Optionen können – je nach Marktlage – im Vergleich zum Standard-Angebot erhebliche Vorteile bringen.
Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht: § 489 BGB
Besonders wichtig ist das gesetzlich verankerte Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dieses besagt, dass Darlehensnehmer ein Immobiliendarlehen zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehensbetrags mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ganz oder teilweise kündigen dürfen – selbst wenn die vereinbarte Zinsbindung deutlich länger läuft. Das schafft Flexibilität und eröffnet die Möglichkeit, von besseren Marktbedingungen zu profitieren, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
Planen Sie jetzt Ihre Zukunftssicherheit
Als unabhängige Finanzierungsvermittlerin mit Zugang zu über 600 Banken prüfe ich für Sie alle Optionen rund um Ihre Anschlussfinanzierung. So sichern wir Ihnen transparente Konditionen, optimale Zinssätze und eine individuell passende Strategie – deutschlandweit und persönlich begleitet bis zur finalen Umsetzung.
Nutzen Sie unser Expertenwissen für Ihren Zinsvorteil. Wir prüfen Ihren aktuellen Vertrag und finden die optimale Anschlusslösung für Sie.
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Gut zu wissen: Das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB – einfach erklärt:
Nach 10 Jahren kostenfrei aus teuren Altverträgen aussteigen
Gut zu wissen: Der § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das gesetzliche Sonderkündigungsrecht für Immobiliendarlehen.
Das bedeutet konkret:
- Kündigung nach 10 Jahren ab vollständiger Darlehensauszahlung
- Kündigungsfrist: 6 Monate
- Keine Vorfälligkeitsentschädigung
- Gilt auch bei ursprünglich längerer Zinsbindung (z. B. 15 oder 20 Jahre)
Wichtig: Entscheidend ist nicht das Datum des Vertragsabschlusses, sondern der Zeitpunkt, an dem das Darlehen vollständig ausgezahlt wurde. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die 10-Jahres-Frist.
Dieses Sonderkündigungsrecht eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anschlussfinanzierung frühzeitig neu zu strukturieren und von besseren Zinsen zu profitieren – selbst wenn Ihre Zinsbindung offiziell noch läuft.
Weitere INFOS hierzu auf unserer FAQ-Seite